Die Hundezwingerhaftpflicht stellt eine besondere Form der Tierhalterhaftpflicht dar: Statt jeden Hund einzeln absichern zu müssen, umfasst die Zwingerhaftpflicht alle Tiere eines Züchters. Gegenstand sind Schäden, die die Tiere Dritten zufügen. Wie bei jeder anderen Haftpflicht gelten sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögensschäden als versichert.
Hilfe bei Schadensersatzforderungen
Als Hundehaftpflichtversicherung erfüllt die Zwingerhaftpflicht gleich mehrere Funktionen: Sie prüft zunächst die Schadenersatzansprüche auf deren Rechtmäßigkeit. Sind die Forderungen nicht begründet, wehrt sie diese ab. Ansonsten reguliert sie die verursachten Schäden.
Eine Zwingerhaftpflicht ist ein sehr individuelles Produkt. Kontaktieren Sie uns für ein Angebot und einen Tarifvergleich gern persönlich entweder per Telefon unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
Hundezwingerhaftpflicht für Züchter unverzichtbar
Rund siebzig Prozent der deutsche Hundehalter ist sich der Risiken bewusst, die die Haftung für ihre Tiere darstellt: Sie haben eine Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen, um ihre finanzielle Existenz zu schützen und die Regulierung der Schäden sicherzustellen. Dem Grundsatz nach haften Tierhalter nämlich mit ihrem gesamten privaten Vermögen – und damit faktisch in unbegrenzter Höhe.
Eigenschäden sind nicht versichert
Der Schutz der Haftpflichtversicherung umfasst wiederum nur die Schäden, die Dritte erleiden. Zerstört der Hund jedoch das Eigentum des Halters oder der mit ihm gemeinsam im Haushalt lebenden Angehörigen, greift der Versicherungsschutz nicht.
Zwingerhaftpflicht – Anbieter
Es gibt zahlreiche Versicherungsgesellschaften, die eine spezielle Hundezwingerhaftpflicht anbieten – und das mit bis zu 15 Millionen Euro Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dazu zählen beispielsweise:
Ein genauer Blick auf die Leistungsumfänge ist wichtig, denn es gibt gravierende Unterschiede bei Preis, Leistung und Service (vor allem bei der Schadensregulierung).
Mögliche Leistungen der Zwingerhaftpflicht
- hohe Deckungssummen – bis 15 Millionen Euro
- ungewollter Deckakt – Deckschäden
- Führen ohne Leine bei Leinenzwang
- kein Maulkorbzwang
- Teilnahme an Turnieren oder Veranstaltungen
- Tierhüterrisiko
- Auslandsaufenthalte weltweit
- Mietsachschäden
- Welpen in Versicherungsschutz eingeschlossen
- Schutz auch im Hundeverein und auf dem Hundeplatz
- Agility und Flyball
Option Selbstbeteiligung
Einige Anbieter räumen auch die Möglichkeit ein, die Beiträge mit einer Selbstbeteiligung zu reduzieren. In so einem Fall zahlt der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen bestimmten Betrag selbst, bekommt dafür aber günstigere Monatsraten für die Absicherung.
4 Schadensfall-Beispiele für die Hundezwingerhaftpflicht
Schadensfall-Beispiel 1: Verkehrsunfall
Verschließt der Züchter versehentlich das Hof- oder Zwingertor nicht richtig und ein Hunde kann auf die Straße laufen, drohen Verkehrsunfälle: Können Auto- oder insbesondere Motorradfahrer ihr Fahrzeug nicht mehr ausreichend abbremsen oder ausweichen, weil der Hund plötzlich auf der Straße auftaucht, haftet der Tierhalter. Insbesondere bei Personenschäden summieren sich die Forderungen, wenn der Betroffene beispielsweise über die Behandlungs- und Fahrzeugreparaturkosten hinaus auch einen Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend macht.
Schadensfall-Beispiel 2: Passanten beim Spaziergang
Schon ein Spaziergang kann fatale Folgen haben: Reißt ein Hund nämlich aus und läuft auf Passanten zu, reagieren diese nicht immer geistesgegenwärtig. Erschrecken sie sich so, dass sie beim Zurückweichen stürzen und zu Schaden kommen, sind diese Folgen ebenfalls dem Tierhalter anzulasten. Neben eventuell in Mitleidenschaft gezogenen Textilien können bei einem Knochenbruch hohe vierstellige Beträge auf den Hundehalter zukommen, die sich bei Bedarf auch noch um die Kosten für den Anwalt und Gerichtsgebühren erhöhen.
Schadensfall-Beispiel 3: Ungewollter Deckakt
Reißt ein Rüde aus, um zu seiner läufigen Hündin in der Nachbarschaft zu gelangen, können sich deren Tierhalter beim Züchter schadlos halten: Diese sogenannten Deckschäden sind ebenfalls Gegenstand einer Hundezwingerhaftpflicht.
Schadensfall-Beispiel 4: Schäden am Auto
Neben zerfetzten Schuhen, Polstern oder Spielzeugen zählen vor allem beschädigte Fahrzeuge zu den typischen Sachschäden, die eine Hundezwingerhaftpflicht übernimmt: Freut sich ein Hund nämlich auf Besuch, der mit dem Auto anreist, springt er durchaus auch am Fahrzeug hoch – wird er nicht gezielt gehalten. Lackschäden sind dabei unvermeidbar, schon kleinste Reparaturen können mehrere hundert Euro kosten.
Die Zwingerhaftpflicht im Überblick
Sobald mehrere Hunde abzusichern sind, empfiehlt sich eine Hundezwingerhaftpflicht. Im Vergleich zu mehreren Einzelverträgen bietet die Zwingerhaftpflicht deutlich günstigere Konditionen und lässt zudem die Möglichkeit, das Leistungspaket individuell zu erweitern.
Welpen oft automatisch mitversichert
Die Hundezwingerhaftpflicht bezieht alle vom Züchter gehaltenen Tiere mit ein, in vielen Fällen werden Welpen bis zu einem bestimmten Alter kostenfrei eingeschlossen.
Vertragsstand flexibel anpassbar
Die Zwingerhaftpflicht wird zwar mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen, das heißt aber nicht, dass während dieser Zeit verstorbene Tiere versichert bleiben müssen. Für diesen Fall oder bei Verkauf können Züchter ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Wird dies nachgewiesen, kann auch der relevante Vertrag angepasst oder aufgehoben werden. Als Beleg reichen die Bescheinigung des Tierarztes oder die Kopie des Kaufvertrages, um bei Bedarf eine Beitragserstattung zu bewirken.
Kampfhunde über Zwingerhaftpflicht versicherbar
Über eine Hundezwingerhaftpflicht lassen sich auch Listen- oder Kampfhunde sowie Kreuzungen abgesichern.
Fazit
Die Zwingerhaftpflicht weist ein ausgesprochen interessantes Preis-Leistungs-Verhältnis auf. Im Extremfall schützt sie die finanzielle Existenz des Züchters, sollten beispielsweise lebenslange Rentenleistungen nach einem von einem versicherten Hund verursachten Personenschaden notwendig werden. Nicht nur der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt deswegen diese Absicherung, in einigen Bundesländern ist sie bereits Pflicht. In jedem Fall sollte zunächst der Versicherungsbedarf detailliert ermittelt werden, um auf dieser Grundlage die geeignete Police herauszufinden.