Listenhund: Was ist das eigentlich?
Der Begriff Kampfhund stammt aus einer Zeit, als Hundekämpfe noch nicht verboten waren. Zu dieser Zeit wurden bestimmte Hunderassen gezüchtet, die sich durch ihren Körperbau und eine potenziell höhere Aggressivität besonders gut für die Kämpfe eigneten. In der Umgangssprache ist dieser Begriff geblieben. Gemeint sind in der Regel Hunde, die einer der folgenden Rassen angehören:
- (American) Staffordshire Bullterrier
- (American) Pit Bull Terrier
- Bullterrier
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Bullterrier
- (Bull-)Mastiff
- Dobermann
- Kungal
- Tos Inu
Auflagen vom Gesetzgeber zur Haltung von Listenhunden
Besitzer von Listenhunden müssen deutlich mehr Auflagen erfüllen als Besitzer anderer Hunderassen. Auch wenn die Gesetzgeber langsam umdenken und inzwischen zwei Bundesländer (Hundehaftpflichtregelungen der Bundesländer) auf sogenannte Rasselisten verzichten, ist das nicht in allen Bereichen der Fall.
Mögliche Auflagen für Halter von Kampfhunden
- Kastrations- bzw. Sterilisationspflicht
- Nachweis eines Wesenstests
- Maulkorb- und Leinenzwang im öffentlichen Raum
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
- Hundeführerschein oder Sachkundenachweis
- Zahlung einer höheren Hundesteuer
- Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung
Verschiedene Regelungen je nach Bundesland
Welche dieser Auflagen Hundehalter in den jeweiligen Bundesländern erfüllen müssen, können Sie u. a. auf unserer Seite zu den Hundehaftpflichtregelungen der einzelnen Bundesländer nachlesen. Da es keine bundesweit einheitliche Regelung zu Themen wie Versicherungspflicht, Leinenzwang und Hundesteuer gibt, sollten sich Hundebesitzer mit der jeweiligen Hundeverordnung ihres Bundeslandes beschäftigen – das gilt besonders für die Halter von Listen- bzw. Kampfhunden.
Hundehaftpflichtversicherung mit Listenhund
Die Hundehaftpflichtversicherung ist für jeden Hundehalter eine sinnvolle Absicherung. Einige Bundesländer haben aus diesem Grund eine Hundehaftpflichtversicherungs-Pflicht eingeführt, die unabhängig von der Hunderasse gilt. Doch für die Halter von Kampfhunden beziehungsweise Listenhunden besteht in fast allen Bundesländern die Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner abzuschließen. Viele Bundesländer legen zusätzlich fest, wie hoch die Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden sein müssen.
Schadensbeispiel zeigt: Hundehaftpflicht ist sinnvoll
Egal ob Kampfhund oder nicht, der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist immer sinnvoll. Denn jeder Hund kann Schäden verursachen. Der Halter haftet in einem solchen Fall mit seinem gesamten Vermögen für die finanziellen Folgen – egal ob der Hund den Schaden aktiv verursacht hat.
Beispiel für Personen-, Sach- und Vermögensschaden
Bei einem Spaziergang erschreckt sich ein entgegenkommender Fahrradfahrer über einen freilaufenden Hund und stürzt. Durch den Sturz erleidet er mehrere Rippenbrüche. Der Hundebesitzer muss die Kosten, die durch den Unfall entstanden sind, begleichen. Die Schadenshöhe beläuft sich auf etwa 3.200 Euro und setzt sich aus folgenden Kosten zusammen:
- Personenschaden: Der Geschädigte verlangt Schmerzensgeld und die Übernahme der Behandlungskosten.
- Sachschaden: Reparatur des Fahrrads und Ersatz der beschädigten Kleidung
- Vermögensschaden: Verdienstausfall
Kosten einer Hundehaftpflicht für Listenhunde
Die Beiträge für eine Hundehaftpflicht für Listenhunde muss nicht teuer sein. Je nach Anbieter zahlen Hundehalter nicht mehr als Besitzer „ungefährlicher“ Hunderassen. Allerdings ist die Auswahl sehr viel kleiner.
Beispielrechnung
- Hundehalter: 30 Jahre alt, angestellt tätig
- Hunderasse: American Staffordshire Terrier
- Versicherungslaufzeit: 1 Jahr
- Keine Vorversicherung, keine Vorschäden
- Zahlweise: jährlich
- Versicherungssumme: 10 Millionen Euro
Anbieter | Selbstbeteiligung | 1 Hund | 2 Hunde |
Haftpflichtkasse | 125 Euro | 71 Euro | 110 Euro |
Ammerländer | – | 233 Euro | 466 Euro |
Hanse Merkur | 125 Euro | 169 Euro | 330 Euro |
Tarifrechner – Angebote auch für Kampf- bzw. Listenhunde
Nutzen Sie unseren Tarifrechner! Dieser zeigt nach Angabe der Hunderasse an, welche Versicherer in Frage kommen. Sie können bis zu vier Tarife direkt miteinander vergleichen und auch die Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungen einsehen.
Gibt es Probleme beim Finden einer Versicherung für Ihren Hund? Dann melden Sie sich gern telefonisch unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de bei uns. Wir lieben alle Hunde und kümmern uns sehr gern um Ihre/n Vierbeiner!
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Hundehaftpflicht für Listenhunde vergleichen
Nicht alle Anbieter versichern Listenhunde. Viele Hundehaftpflichtversicherungen schließen bestimmte Hunderassen vom Versicherungsschutz aus. Damit sinkt die Auswahl für die Hundebesitzer. Hinzu kommt, dass die Versicherungsbeiträge für Kampfhunde oft höher sind als für „ungefährliche“ Hunderassen.
Weniger Auswahl, höhere Kosten: Da sollte wenigstens der Umfang der Leistungen stimmen. Aus diesem Grund sollten gerade Besitzer von „gefährlichen“ Hunderassen einen Versicherungsvergleich durchführen. Nutzen Sie unseren Tarifrechner oder rufen Sie uns einfach an.
Auswahl von Anbietern, die Listenhunde versichern
Hundehaftpflichtversicherung der Agila
Die Agila zählt zu den wenigen Anbietern, die alle Hunderassen versichert und auch preislich keinen Unterschied macht. Das heißt, egal welche Rasse der zu versichernde Hund hat, der monatliche Beitrag bleibt gleich.
Hundehaftpflichtversicherung der Axa
Die Axa zählt zu den Versicherern, die auch „gefährliche“ Hunderassen versichert. Hinsichtlich der Kosten gibt es jedoch deutliche Unterschiede. Hundebesitzer von Kampfhunden müssen bei der Axa tiefer in die Tasche greifen als Halter von ungefährlichen Hunden.
Hundehaftpflichtversicherung der Hanse Merkur
Die HanseMerkur unterscheidet ihre Hundehaftpflichttarife preislich durch die Höhe der Deckungssumme und die Rasse des zu versichernden Hundes. Besitzer von gefährlichen Hunden müssen für den Versicherungsschutz rund dreimal so viel zahlen wie Besitzer ungefährlicher Hunde.
Kampfhunde = Listenhunde = gefährliche Hunde?
In Gesetzen und Verordnungen wird meist von sogenanten Listenhunden gesprochen. Gemeint sind die Hunderassen, die das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes in eine Rasseliste eingetragen hat. Diese bestimmt darüber, welche Hunderassen als besonders gefährlich gelten.
An die Haltung solcher Hunde sind besondere Bedingungen geknüpft. Bayern und Berlin haben deutschlandweit die strengsten Hundegesetze. Im Gegensatz dazu verzichten Niedersachsen und Schleswig-Holstein als bisher einzige Bundesländer komplett auf den Einsatz von Rasselisten. Sie nehmen vor allem den Halter in die Verantwortung.
Rasseliste des Bundes
Laut Paragraf 1 des Hundeverbringungs- und Hundeeinfuhrbeschränkungsgesetzes dürfen folgende Hunderassen und deren Kreuzungen weder nach Deutschland eingeführt noch gezüchtet oder gehandelt werden (Quelle):
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
Häufig gestellte Fragen zum Thema
Brauche ich eine Hundezwingerhaftpflichtversicherung für meinen Hund
Die Zwingerhaftpflicht kommt für Hundebesitzer in Frage, die mehrere Hunde versichern möchten. Vor allem Hundezüchter sind die Zielgruppe dieser Absicherung. Die Art der Haltung ist für den Abschluss der Zwingerhaftpflichtversicherung unwichtig. Auch Kampfhunde können über die Zwingerhaftpflicht versichert werden.
Sind einige Hunderassen tatsächlich aggressiver als andere?
Diese Frage wird kontrovers diskutiert. Befürworter und Gegner dieser These greifen auf unterschiedliche Studien und Statistiken zurück. Die Befürworter sagen, dass bestimmte Hunderassen gezielt auf aggressives Verhalten gezüchtet werden und daher gefährlicher sind als andere. Die Gegner sind jedoch der Ansicht, dass der Hund bzw. sein Verhalten immer ein Produkt dessen ist, was der Halter aus ihm gemacht hat.
Was ist ein Hundeführerschein?
In einigen Bundesländern müssen Hundehalter nachweisen, dass sie wissen, wie man richtig mit Hunden umgeht. Dafür müssen die Halter einen Hundeführerschein bzw. eine Sachkundeprüfung ablegen. Diese ist meist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. Im Praxisteil muss der Hundebesitzer nachweisen, dass er seinen Hund unter Kontrolle hat und dass von diesem keine Gefahr für Dritte ausgeht. Je nach Bundesland wird die Prüfung von Behörden oder Hundeverbänden ausgestellt.