Brandenburg verlangt für gefährliche Hunde eine bestehende Hundehaftpflichtversicherung. Halter, deren Vierbeiner nicht in diese Kategorie fallen, müssen keine Haftpflicht nachweisen. Empfehlenswert ist der Abschluss einer solchen Versicherung trotzdem.
Die Hundesteuer ist allerdings ein Kostenfaktor, der alle Hundebesitzer betrifft. Diese Steuer ist Sache der Gemeinden. Daher ist sie innerhalb Brandenburgs unterschiedlich hoch. Die Regelungen zu Maulkorb und Leine werden sowohl auf Landes- als auch auf Gemeindeebene getroffen.
Hundesteuer in Brandenburg
Wie in ganz Deutschland, gilt auch für Brandenburg, dass die Erhebung und Festsetzung der Hundesteuer in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Kommunen fällt. Die Höhe der Hundesteuer variiert daher auch in Brandenburg und liegt zwischen 24 und 120 Euro für den ersten Hund. Für gefährliche Hunde werden zum Teil sehr viel höhere Steuern fällig.
Hundesteuer in… | Potsdam | Cottbus |
Erster Hund | 108 Euro | 72 Euro |
Zweiter Hund | 144 Euro | 108 Euro |
Jeder weitere Hund | 192 Euro | 108 Euro |
Jeder Kampfhund | 648 Euro | 270 Euro |
Hundesteuer in Potsdam
Die Hundesteuer beträgt in Potsdam:
- 108 Euro für den ersten Hund
- 144 Euro für den zweiten Hund
- 192 Euro für jeden weiteren Hund
- 648 Euro für Kampfhunde
Leinenpflicht in Potsdam
In Potsdam gilt eine weitreichende Leinenpflicht, die über die Vorgaben der Brandenburger Hundehalterverordnung hinausgehen. Zusätzlich gibt es nur ein einziges ausgewiesenes Hundeauslaufgebiet (am Babelsberger Park). Aufgrund dieser Umstände hat die Landeshauptstadt Potsdam verfügt, dass außerhalb der Bereiche, in denen explizit Leinenzwang besteht, die Hunde auch auf Freiflächen, Gehwegen und ähnlichen Flächen ohne Leine laufen dürfen. Voraussetzung ist, dass sie sich ständig im Einflussbereich des Ausführenden befinden.
Hundesteuer in Cottbus
- 72 Euro für den ersten Hund
- 108 Euro für jeden weiteren Hund
- 270 Euro für gefährliche Hunde
Leinenpflicht in Cottbus
Die Stadtordnung von Cottbus sieht eine umfassende Leinenpflicht für Hunde vor. Paragraph 5 Absatz 3 besagt: „Hunde dürfen auf Verkehrsflächen gemäß § 2 der Stadtordnung nur angeleint geführt werden“. Zu den Verkehrsflächen laut Paragraph 2 zählen unter anderem „die Fahrbahnen einschließlich der Rand- und Sicherheitsstreifen und der Bankette, öffentliche Parkplätze, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wald-, Park- und Reitwege, Brücken, Tunnel, Unterführungen, Durchlässe, Böschungen und Gräben […].“
Hundehaftpflichtversicherung in Brandenburg
Brandenburg verpflichtet seit dem Inkrafttreten der Hundehalterverordnung von 2004 die Halter gefährlicher Hunde dazu, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Besitzer von Hunden, die nicht in die Kategorie gefährlicher Hund fallen, müssen keine Haftpflicht vorweisen. Trotzdem sollten auch sie den Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht in Erwägung ziehen.
Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung
Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung sind abhängig von den Modalitäten. Wer eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen möchte, sollte die verschiedenen Angebote vergleichen. Einfluss auf die Kosten haben neben der Hunderasse, auch die Höhe der gewünschten Deckungssummen.
Hundehalter sollten auch auf Ausschlüsse und andere Vertragsklauseln achten, damit es im Schadensfall kein böses Erwachen gibt. Da die monatlichen Kosten auch 2024 überschaubar sind und im Normalfall im einstelligen Bereich liegen, ist eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hundebesitzer empfehlenswert.
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Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Brandenburg
Paragraph 3 der Hundehalterverordnung beinhaltet alle Vorgaben zu den Themen Leinenpflicht und Maulkorbzwang. Hunde müssen an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden, wenn sie sich beispielsweise auf öffentlichen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in begrenzten Park-, Garten und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen oder in Verwaltungsgebäuden befinden. Gefährliche Hunde sind außerhalb der Wohnung beziehungsweise des befriedeten Besitztums überall an einer maximal zwei Meter langen Leine zu führen und müssen zusätzlich einen Beißkorb tragen.
Mitnahmeverbot
Auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen und Badestellen, sowie in Badeanstalten sind Hunde verboten.
Für Hunde folgender Rassen und deren Kreuzungen benötigen Halter eine Erlaubnis ihrer Gemeinde:
- Alano
- Bullmastiff
- Cane Corso
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Español
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Höhe der Hundesteuer – weitere Bundesländer
Bundesland | Erster Hund | Zweiter Hund | Weitere Hunde |
Berlin | 120 Euro | 180 Euro | 180 Euro |
Hamburg | 90 Euro | 90 Euro | 90 Euro |
Niedersachsen | 150 Euro | 276 Euro | 276 Euro |