In Baden-Württemberg gibt es keine generelle Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner abzuschließen. Nur Besitzer von Kampfhunden müssen eine Haftpflicht nachweisen. Alle anderen Hundehalter können die Absicherung freiwillig vornehmen. Steuern müssen allerdings auch in Baden-Württemberg alle Hundebesitzer zahlen. Die Höhe der Steuer wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt, in der der Hund gemeldet ist.
Hundesteuer in Baden-Württemberg
Ob und in welcher Höhe eine Hundesteuer erhoben wird, entscheidet die jeweilige Gemeinde. Die meisten Gemeinden staffeln die Steuersätze. Das heißt, sobald man mehr als einen Hund hält oder einen Kampfhund besitzt, werden höhere Steuern fällig. Die Steuer für einen Hund (kein gefährlicher Hund) liegt in Baden-Württemberg zwischen 35 und 144 Euro.
Hundesteuer in… | Stuttgart | Heidelberg | Ravensburg |
Erster Hund | 108 Euro | 108 Euro | 108 Euro |
Zweiter Hund | 216 Euro | 216 Euro | 216 Euro |
Jeder weitere Hund | 216 Euro | 216 Euro | 216 Euro |
Pro Zwinger | 216 Euro (bis 5 Hunde) | 60 Euro | 324 Euro (bis 5 Hunde) |
Erster Kampfhund | 612 Euro | Keine Angabe | 540 Euro |
Jeder weitere Kampfhund | Keine Angabe | Keine Angabe | 1.080 Euro |
Hundesteuer in Stuttgart
In Stuttgart werden gefährliche Hunde gesondert besteuert. Dazu zählen Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und Vierbeiner, der folgenden Rassen, sowie deren Kreuzungen: American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.
- 108 Euro für den ersten Hund
- 216 Euro für jeden weiteren Hund
- 612 Euro für gefährliche Hunde
- 216 Euro für Zwinger (für bis zu 5 Hunde)
Hunde in Stuttgart
In Stuttgart gibt es keinen generellen Leinenzwang. Allerdings existieren eine Reihe von Vorschriften, die Hundehalter im Stadtgebiet Stuttgarts einhalten müssen:
Vorschriften in Stuttgart (Auszug)
Hunden ist es nicht gestattet, ohne Aufsichtsperson frei herumzulaufen. Landwirtschaftliche Flächen dürfen in der Zeit von März bis Oktober nicht betreten werden. Von öffentlichen Liegewiesen, Spielplätzen, Schulhöfen und Ähnlichem müssen Hunde ferngehalten werden. In einer Reihe von Bereichen des Stadtgebietes müssen sie an der kurzen Leine (1,5 Meter) geführt werden. Das gilt unter anderem für öffentliche Anlagen, Fußgängerzonen, auf dem öffentlichen Weg „Neckardamm“ und bei Menschenansammlungen.
Hundesteuer in Heidelberg
- 108 Euro für den ersten Hund
- 216 Euro für jeden weiteren Hund
- 60 Euro für Zwinger
In Heidelberg werden alle Hunde, unabhängig von ihrer Rasse, gleich besteuert.
Leinenpflicht in Heidelberg
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sind Hunde, auf Straßen und Gehwegen, an der Leine zu führen. Im Fußgängerbereich der Altstadt müssen sie an kurzer Leine bei Fuß zu geführt werden. In öffentlichen Anlagen ist es nur in ausdrücklich freigegebenen Flächen gestattet, die Vierbeiner ohne Leine laufen zu lassen und auf Kinderspielsplätzen und Liegewiesen sind sie verboten.
Hundesteuer in Ravensburg
- 108 Euro für den ersten Hund
- 216 Euro jeder weitere Hund
- 540 Euro für den ersten Kampfhund
- 1.080 Euro jeder weitere Kampfhund
- 324 Euro Zwingersteuer (bis zu 5 Hunde)
Hunde in Ravensburg
Informationen zu Hundehaltung und Leinenpflicht in Ravensburg erhalten Sie im zuständigen Ordnungsamt der Stadt.
Görwihl seit 2019 die höchste Hundesteuer Deutschlands
Die höchste Hundesteuer Deutschlands hatte seit 2019 Görwihl, eine baden-württembergischen Gemeinde erhoben. Zum 01. Januar 2019 wurde die Hundesteuer für den Ersthund von 100 Euro auf 200 Euro angehoben. Für jeden weitere Hund werden wie bisher 200 Euro veranschlagt.
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Görwihl wird die Erhöhung damit begründet, dass u. a. eine Steuervereinfachung erreicht werden soll. Laut Südkurier sammeln Bürger der Gemeinde Unterschriften gegen diese Erhöhung.
Aktueller Hinweis: Seit dem 01. Januar 2021 ist die Hundesteuer in Görwihl wieder abgesenkt. Sie beträgt nun 130 Euro pro Hund und Jahr.
Hundehaftpflichtversicherung in Baden-Württemberg
Es gibt in Baden-Württemberg keine allgemeine Pflicht für Hundehalter, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Ausgenommen davon sind Kampfhunde. Ihre Besitzer müssen nachweisen, dass sie eine „Besondere Haftpflichtversicherung“ abgeschlossen haben. Der Nachweis ist im Rahmen der Erlaubnisbeantragung zu erbringen. In dem Bundesland ist die Erlaubnis für die Haltung eines Kampfhundes nötig, sobald der betreffende Hund mindestens sechs Monate alt ist.
Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung
Eine Tierhalterhaftpflicht ist nicht teuer. Die monatlichen Kosten für eine Hundehaftpflicht liegen zwischen fünf und zehn Euro pro Monat. Sollte der eigene Hund allerdings einen Personenschaden verursachen, können schnell Schadensersatzansprüche in Höhe mehrerer Tausend Euro geltend gemacht werden. Solche Kosten übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung. Aus diesem Grund ist einer Tierhalterhaftpflicht durchaus eine sinnvolle Versicherung – nicht nur für Kampfhunde. Auch wenn die Haftpflicht nicht zwingend vorgeschrieben ist, lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Angebote.
Die exemplarische Kostenaufstellung zeigt, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nur einen minimalen Teil der monatlich anfallenden Kosten ausmacht. Hundehalter sollten auf Nummer sicher gehen und lieber sechs Euro im Monat ausgeben, um im Schadensfall nicht in existenzielle Probleme zu geraten.
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Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg besteht für Kampfhunde und gefährliche Hunde ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit. Drei Hunderassen werden hier grundsätzlich als besonders gefährlich eingestuft und gelten damit nach der Polizeiverordnung als Kampfhunde.
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier
Prüfung der Aggressivität
Besitzer dieser Hunderassen können allerdings durch eine Prüfung widerlegen, dass ihr Hund im besonderen Maße aggressiv ist. Dies muss durch einen im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einen Polizeihundeführer bestätigt werden. Darüber hinaus, müssen gefährliche Hunde, unabhängig von ihrer Rasse, so gehalten werden, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere ausgeht. Als gefährlich gelten in Baden-Württemberg Hunde, die „bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen und Reißen von anderen Tieren neigen.“