Nicht nur Privatpersonen sollten für ihre Vierbeiner eine Haftpflichtversicherung abschließen – auch Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit Hunden zu tun haben, wie zum Beispiel Hundetrainer oder Hundesitter, sollten sich und die Vierbeiner durch eine betriebliche Hundeversicherung schützten. Denn die private Hundehaftpflicht zahlt nicht bei einem Schaden, der im beruflichen Zusammenhang entstanden ist.
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Arbeitsunfälle mit Hunden sind keine Seltenheit
Weil Hunde nun eben keine Menschen sind, und manchmal etwas übermütig reagieren, kann bei der Zusammenarbeit mit den Tieren leicht einmal ein Unfall passieren. Wenn sich ein Hund beispielsweise während des Trainings auf einem Parkour verletzt, muss der Hundetrainer in der Regel für die Behandlungskosten aufkommen. Auch andere Schäden sind schnell vom übermütigen Vierbeiner verursacht, wie zum Beispiel:
- Kratzer und Beschädigungen an Fahrzeugen
- Verunreinigung von Kleidung und Gegenständen
- Verletzung anderer Hunde, Menschen oder des Hundes selbst
Private Hundehaftpflicht zahlt nicht bei Berufsunfällen
Die private Hundehaftpflichtversicherung übernimmt nur dann die Kosten, wenn sich der Unfall im privaten Bereich ereignet hat. Wenn ein Hund also einen Schaden im beruflichen Kontext anrichtet, zahlt sie also nicht. Für diese Fälle sollten sich alle Personen, die beruflich mit Hunden Umgang haben, eine betriebliche Haftpflichtversicherung abschließen, die vor möglichen Kosten schützt.
So schließt man eine betriebliche Hundeversicherung ab
Am einfachsten schützt man sich und seine Hunde bei der Arbeit, wenn man den Hunde-Schutz in der Betriebshaftpflichtversicherung integriert. Einige Versicherungen bieten in diesem Zusammenhang spezielle Versicherungen an, bei anderen kann man den bereits vorhandenen Betriebshaftpflicht-Schutz durch einen Zusatzbaustein, der Hunde mit versichert, erweitern. Um herauszufinden, welche Versicherung das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet, lohnt sich zuerst einmal ein Blick in aktuelle Testergebnisse.
Wenn Sie wissen wollen, welche Versicherung für Sie die richtige ist, kontaktieren Sie gerne unsere mehrfach ausgezeichneten Experten. Sie helfen Ihnen dabei den richtigen Tarif zu finden. Telefonisch unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de.
Betriebshaftpflicht für Hundesalons
Ein Hundesalon birgt für den Betreiber viele Risiken. Denn nicht nur die Arbeit im Salon kann zu einem Schadensfall führen, auch der vierbeinige Kunde kann Risiken mit sich bringen. Deshalb sollten Betreiber eines Hundesalons darauf achten, dass in der Betriebshaftpflichtversicherung auch Schäden mit eingeschlossen sind, die durch Hunde verursacht wurden.
Folgende Leistungen deckt die betriebliche Hundeversicherung unter anderem ab:
- Beschädigung der Einrichtung des Hundesalons
- Schmerzensgeldforderungen
- Schadensersatzforderungen des Herrchens
Betriebshaftpflicht für Sicherheitsfirmen mit Wachhunden
Viele Sicherheitsfirmen stellen auch Wachhunde zur Verfügung. Die Firma sollte in diesem Fall dafür sorgen, dass im Versicherungsschutz auch die vierbeinigen Wächter integriert sind. Wer beispielsweise bei der Allianz eine Betriebshaftpflicht für eine Security-Firma abschließt, kann zusätzlich Hunde absichern. Bei einer Deckungssumme von 15 Millionen Euro kostet die Versicherung jährlich 985 Euro.
Betriebshaftpflicht für Hundeschulen
In Hundeschulen ist das Verletzungsrisiko für den Hund selbst und auch für andere Hunde sowie deren Besitzer besonders groß, da die Vierbeiner hier auf Artgenossen treffen und ständig in Bewegung sind. Wenn sich der Hund z. B. bei einem Parkour-Lauf oder im Spiel mit einem anderen Vierbeiner verletzt, wird der Besitzer der Hundeschule zur Kasse gebeten. Wer eine Betriebshaftpflicht mit integriertem Hundeschutz besitzt, kann sich glücklich schätzen, denn diese übernimmt in dem Fall die entstandenen Kosten. Die Leistungen einer Betriebshaftpflicht für Hundeschulen integriert in der Regel folgende Leistungen:
- 15 Mio. Euro Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Forderungsausfalldeckung
- Veranstaltungen
- Schäden am auszubildenden Hund durch Verschulden des Ausbilders
- Tätigkeitsschäden
- Mietsachschäden
- Verlust von Codekarten und Schlüsseln