Kündigungsfristen der Hundehaftpflicht beachten
Eine Hundehaftpflichtversicherung kann, wie jede andere Versicherung, nur in Ausnahmefällen fristlos gekündigt werden. In der Regel muss eine Kündigungsfrist beachtet werden. Diese liegt bei den meisten Hundehaftpflichtversicherungen bei drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.
Ordentliche Kündigung
Wenn Hundehalter ihre Hundehaftpflichtversicherung kündigen möchten, geschieht dies in den meisten Fällen durch eine ordentliche Kündigung. Kündigungsschreiben müssen schriftlich und vom Versicherungsnehmer unterschrieben beim Versicherer eingehen. Eine Kündigung kann in der Regel als Brief oder E-Mail versandt werden.
Sonderkündigung
Für die Sonderkündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, gelten verkürzte Fristen. Unter besonderen Umständen kann auch eine fristlose Kündigung erfolgen. Das Recht auf eine Sonderkündigung besteht allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Gründe für eine Sonderkündigung
Erhöhung der Beitragsprämien ohne entsprechende Anpassung der Leistungen
Der Versicherer informiert den Hundehalter in der Regel vorab über die geplante Kostenerhöhung. Das Datum des Briefeingangs gilt dann als Beginn der Kündigungsfrist.
Schadensfall
Nach einer Schadensregulierung, also der Abwicklung eines Schadenfalls, können Versicherungsnehmer sowie Versicherer von der Sonderkündigung Gebrauch machen. Der Endzeitpunkt des Vertrags wird dabei frei bestimmt und kann auch fristlos erfolgen. Andernfalls wird die Kündigung spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam.
Wann ist eine Kündigung sinnvoll?
Eine reine Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung, ohne dass ein neuer Vertrag folgt, ist in der Regel nur unter ganz bestimmten Umständen sinnvoll. Dazu gehört der Tod des versicherten Tieres. Auch wenn das Tier abgegeben werden muss, sollte der Vertrag gekündigt werden, da der Versicherungsschutz dann nicht mehr gebraucht wird.
In den meisten Fällen ist ein Wechsel der Hundehaftpflichtversicherung einer Kündigung jedoch vorzuziehen.
Gründe für eine Kündigung oder einen Wechsel:
Beitragserhöhung
Genau wie bei allen anderen Versicherungen kann es auch bei einer Hundehaftpflichtversicherung passieren, dass die monatlichen Beiträge erhöht werden. In diesem Fall können Hundehalter von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einem anderen Versicherer wechseln, der die gleichen oder bessere Leistungen zu einem günstigeren Preis anbietet.
Unzufriedenheit mit der Leistungsgewährung
Manchmal kommt es vor, dass Hundehalter unzufrieden mit der Leistungsgewährung ihres Versicherers sind. Auch in diesem Fall bietet sich ein Anbieterwechsel an, um von besseren Serviceleistungen einer neuen Versicherung zu profitieren.
Bessere Leistungen bei einem anderen Anbieter
Falls Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung finden, die mehr Leistungen anbietet als ihr aktueller Versicherer, spricht nichts gegen einen Anbieterwechsel. Jedoch sollte vor der Kündigung ganz genau darüber nachgedacht werden, ob das Mehr an Leistungen tatsächlich benötigt wird und Sinn ergibt. Weiterhin sollten Hundehalter darauf achten, dass der neue Tarif durch die umfangreicheren Leistungen nicht erheblich teurer ist.
Tod des Hundes
Wenn der Hund verstirbt, endet die Hundehaftpflichtversicherung in der Regel umgehend. In den Haftpflichtbedingungen ist eine Klausel zum “Wegfall der versicherten Risiken” zu finden. Diese greift im Todesfall des versicherten Tieres. Ähnlich verhält es sich, wenn der Hund verkauft wird, wegläuft oder gestohlen wird. In jedem Fall muss der Haftpflichtversicherer durch ein Schreiben über den Verlust des Hundes informiert werden. Dem Schreiben muss eine Bestätigung beigelegt werden. Im Todesfall stellt der Tierarzt eine solche Bescheinigung aus. Bei Verlust oder Verkauf des Hundes kann die Bestätigung beispielsweise durch einen Kaufvertrag oder eine polizeiliche Anzeige erfolgen. Auch eine Abmeldebescheinigung zur Hundesteuer dient als Nachweis.
Hundehaftpflichtversicherung wechseln – das müssen Sie beachten
Falls die Hundehaftpflichtversicherung im Zuge eines Versicherungswechsels gekündigt wird, gibt es einige Dinge, die bei der neuen Versicherung bedacht werden sollten:
Leistungen und Vergleich
Die Leistungen der Hundehaftpflichtversicherungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Deshalb sollte vor der Kündigung ein Vergleich von Hundehaftpflichtversicherungen durchgeführt werden, um einen passenden neuen Tarif zu finden.
Wer den Vergleich nicht allein durchführen möchte, kann auch die Fachkenntnis eines professionellen Versicherungsberaters nutzen. Dieser sucht auf Grundlage der gewünschten Leistungen eine Hundehaftpflichtversicherung mit optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis.
Versicherbare Hundetypen
Nicht für jeden Hundetyp kann schnell und unkompliziert eine neue Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Besitzer von sogenannten Listenhunde, umgangssprachlich auch Kampfhunde genannt, haben es dabei schwerer als Hundehalter von “normalen” Hunderassen.
Listenhunden wird ein erhöhtes Aggressionspotenzial zugeschrieben und damit ein höheres Risiko Schäden zu verursachen. Daher sollte bei der Wahl der neuen Tierhaftpflichtversicherung darauf geachtet werden, welche Hundetypen bei dem Anbieter der Wahl versicherbar sind.
Höhe der Selbstbeteiligung
Bei der Wahl einer neuen Versicherung, kann u. U. eine Selbstbeteiligung dazu kommen. Wechselwillige Hundehalter sollten sich überlegen, inwieweit sie sich im Schadensfall an den entstandenen Kosten beteiligen möchten. Die monatliche Versicherungsprämie wird zwar durch eine hohe Selbstbeteiligung verringert, dafür müssen Hundebesitzer bei Schadenersatzansprüchen Dritter selbst tiefer in die Taschen greifen.
Höhe der Deckungssumme
Hundebesitzer sollten beim Abschluss einer neuen Hundehaftpflichtversicherung auf eine möglichst hohe Deckungssumme achten. Diese sollte mindestens bei 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden liegen. Unsere Fachberater empfehlen sogar höhere Summen von 15 bis 20 Millionen Euro.
Die Deckungssumme gibt den maximalen Betrag an, die der Versicherer im Schadenfall leistet. Gerade Schadensersatzforderungen bei Personenschäden können eine beachtliche Höhe erreichen.
Innovationsklausel
Gute Versicherungsverträge enthalten eine sog. Innovationsklausel. Verbessert der Versicherer seine Versicherungsbedingungen, gelten diese Verbesserungen automatisch auch für bestehende Verträge, wenn diese eine Innovationsklausel enthalten. Sind die Verbesserungen nicht mit Mehrkosten verbunden, werden die Neuerungen ohne Beitragsanpassung übernommen. Ansonsten muss der Versicherte mit einem Aufpreis rechnen.
Soviel können Sie bei einem Wechsel sparen
Rechenbeispiel – Eckdaten:
- Hunderasse: Yorkshire Terrier
- Alter Versicherungsnehmer: 43
- Vorversicherung: ja
- Ein Vorschaden vor zwei Jahren
- Versicherungssumme: 20 Millionen Euro
- Keine Selbstbeteiligung
Beispiel 1 | Beispiel 2 | |
Aktueller Anbieter | Janitos | Allianz |
Versicherungssumme alt | 20 Mio. Euro | 30 Mio. Euro |
Kosten alt | 94 Euro | 119 Euro |
Neuer Anbieter | Haftpflichtkasse | Adam Riese |
Versicherungssumme neu | 20 Mio. Euro | 50 Mio. Euro |
Kosten neu | 73 Euro | 81 Euro |
Ersparnis | 21 Euro | 38 Euro |
Anleitung für den Wechsel der Hundehaftpflicht
Hundehalter sollten folgende Schritte einhalten, wenn sie ihre Hundehaftpflichtversicherung wechseln möchten:
- Tarifvergleich durchführen um einen neuen Anbieter zu finden.
- Kündigungsdatum anhand des bestehenden Vertrags ermitteln.
- Rechtzeitig einen Antrag bei der neuen Wunschversicherung stellen.
- Abwarten, ob und unter welchen Bedingungen der Antrag angenommen wird.
- Den Vertrag bei der alten Versicherung fristgerecht kündigen.
Wenn der Antrag angenommen wird, erhalten Hundebesitzer normalerweise innerhalb von zwei Wochen den Versicherungsschein per Post. Der Vertrag sollte anschließend noch einmal ganz genau geprüft werden. Sollte etwas nicht stimmen, kann der Versicherungsnehmer dann 14 Tage lang sein Widerspruchsrecht nutzen.