Jeder Hundebesitzer geht am Wochenende gerne in den Park oder in den Wald, um seinem Hund etwas Auslauf zu bieten. Dabei möchte man den Hund gerne frei laufen lassen, muss sich jedoch an die Leinenpflicht halten. In jedem Bundesland herrschen jedoch verschiedene Regelungen, über die man sich als Hundehalter eingehend informieren sollte. Besondere Vorsicht ist in Wäldern und Jagdgebieten geboten, da Jäger in vielen Bundesländern befugt sind, freilaufende Hunde zu töten.
Leinenpflicht in Deutschland
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es keinen generellen Leinenzwang. Die einzige Ausnahme besteht auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen sowie auf Wassertretanlagen. Jedoch haben einzelne Gemeinden, wie anderenorts auch, gesonderte Verordnungen festgelegt.
Regeln in Stuttgart
So ist das Anleinen des Vierbeiners in der Landeshauptstadt Stuttgart an folgenden Orten und in folgenden Situationen vorgeschrieben:
- Für das gesamte Stadtgebiet Stuttgarts und für alle Grünflächen des Stadtkreises.
- In öffentlichen Anlagen, in Fußgängerzonen, in Menschenansammlungen, an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe und auf dem Neckardamm
In Stuttgart ist es dem Halter somit nur gestattet, seinen Hund auf öffentlichen Straßen frei laufen zu lassen. Dabei sollte der Halter ausdrücklich in der Lage sein, seinen Hund im Ernstfall schnell unter Kontrolle zu bringen.
Wälder und Jagdrecht in Baden-Württemberg
Vorsicht ist für Hundehalter jedoch in Baden-Württembergs Jagdrevieren geboten. Denn dort veranschlagt die Landesregierung ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro für einen freilaufenden Hund. Nicht nur das Bußgeld sollte einen zurückschrecken lassen, denn ein Jäger darf laut Jagdrecht auf einen freilaufenden Hund schießen. Zwar gilt diese Erlaubnis nur unter der Voraussetzung, dass der freilaufende Hund nicht unter direkter Einwirkung seines Halters steht, Vorsicht sollte dennoch geboten sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Vierbeiner erkennbar Wildtieren im Wald nachstellt und diese damit gefährdet.
Bayern
Es gibt im Freistaat Bayern keine generelle Leinenpflicht. Zu beachten ist jedoch auch hier, dass es vielerorts Sonderregelungen gibt. So hat auch die Hauptstadt München seit 2013 einige Sonderregelungen verordnet. Nach der Verordnung müssen große Hunde, sowie Hunde der Rassen: Schäferhund, Boxer, Deutsche Dogge und Dobermann, angeleint werden. Ein Hund gilt dann als groß, wenn seine Schulterhöhe 50 cm beträgt. Die Anleinpflicht greift in folgenden Situationen:
- Innerhalb des Altstadtrings, in sämtlichen Fußgängerzonen der Stadt und in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen.
- Bei großen Ansammlungen von Menschen.
Eine generelle Anleinpflicht schreibt die Stadt München im Westpark, sowie auf allen Wegen städtischer Grünanlagen vor.
Wälder und Jagdrecht in Bayern
In Jagdrevieren ist es verboten, einen Hund frei laufen zu lassen. Die Gefahr besteht dabei nicht nur in einer möglichen Geldbuße, die der Halter zu zahlen hat. Denn ein bayerischer Jäger ist ausdrücklich dazu verpflichtet, das Wild im Wald zu schützen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gilt hier nicht die Regelung, dass der Jäger, bevor er schießt, anderweitig versuchen muss, das Tier einzufangen. Passen Sie also auf, dass Ihr Hund die Wildtiere in Frieden lässt.
Berlin
Die Berliner halten es mit ihren Verordnungen für die Hundehalter etwas genauer. So ist die Länge der Leine in folgenden Situationen und an folgenden Orten auf nur einen Meter begrenzt:
- In Fußgängerzonen und Straßen mit Menschenansammlungen.
- In öffentlichen Gebäuden und Geschäftshäusern.
- Auf Volksfesten, in Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Auf zwei Meter länge wird die Leine in folgenden Gebieten begrenzt:
- In öffentlichen Grünanlagen.
- An Kanalpromenaden und in Parks.
- In Kleingärten und auf Camping-Plätzen.
Zu beachten ist auch, dass das Berliner Landesrecht ein generelles Hundeverbot auf Kinderspiel- und Ballplätzen, Liegewiesen und an gekennzeichneten öffentlichen Badestellen vorsieht.
Wälder und Jagdrecht in Berlin
Die Wälder Berlins unterliegen, ähnlich wie andere Grünflächen der Stadt, der Auflage, dass die Hundeleine höchstens zwei Meter lang sein darf. Bevor man dieser Verordnung zuwider handelt und seinen Hund freilaufen lässt, sollte darauf hingewiesen sein, dass ein Berliner Jäger das Recht hat, einen freilaufenden Hund zu töten. Diese Genehmigung gilt, sobald der Hund erkennbar dem Wild im Wald nachstellt und dieser sich nicht in unmittelbarer Aufsicht des Besitzers befindet. Wer seinen Hund ohne Risiko frei laufen lassen möchte, kann dazu die ausgewiesenen Hundefreilaufzonen der Stadt aufsuchen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
In Berlin wird eine Hundehaftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Mehr dazu im Abschnitt „In diesen Bundesländern besteht Versicherungspflicht“ .
Brandenburg
Die Brandenburger haben ein umfangreiches Hundegesetz geschaffen. Hier wird nicht nur festgelegt, wo ein Hund an der Leine zu führen ist, sondern auch, wie viele Hunde man führen darf. So darf eine erwachsene Person höchstens drei Hunde gleichzeitig führen, eine minderjährige Person darf sogar nur einen Hund führen. Die Leinenpflicht besteht in Brandenburg:
- Bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
- Auf Sport- oder Campingplätzen.
- In umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen.
- In Einkaufszentren und Fußgängerzonen.
- Bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen – sprich außerhalb Ihrer Wohnung.
Weitere Bestimmungen
Beachten Sie, dass eine Hundeleine in Brandenburg höchstens zwei Meter lang sein darf. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Leine reißfest ist. Des Weiteren gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln und Verwaltungsgebäuden eine Maulkorbpflicht. Ein generelles Hundeverbot gilt, wie in Berlin, auf Kinderspiel- und Ballplätzen, Liegewiesen und an gekennzeichneten öffentlichen Badestellen. Dieses Verbot sollte man durchaus ernst nehmen, denn der Bußgeldkatalog sieht eine Strafe in Höhe von bis zu 10.000 Euro vor.
Wälder und Jagdrecht in Brandenburg
Vorsicht ist in Brandenburgs Jagdrevieren geboten: Denn ein Jäger ist laut Jagdrecht dazu verpflichtet, auf einen wildernden Hund zu schießen. Ein wildernder Hund ist ein Hund, welcher sich im Jagdrevier frei bewegt und erkennbar nicht unter Kontrolle einer führenden Person steht. Besorgen Sie sich lieber eine Laufleine, um Ärger aus dem Weg zu gehen.
Bremen
Das bremische Landesrecht sieht keine generelle Anleinpflicht vor. Gut zu wissen ist jedoch, dass in Ausnahmefällen Hunde doch an der Leine geführt werden müssen, bei Verstoß drohen bis zu 5.000 Euro Strafe. Diese Ausnahmen betreffen:
- Läufige Hündinnen.
- Öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte und Einkaufszentren.
- Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
Brut- und Setzzeit
In Bremens Natur ist außerdem die Brut- und Setzzeit zu beachten. Diese beginnt in Bremen am 15. März und endet am 15. Juli. In dieser Zeit müssen Hunde in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen angeleint werden. Dies umfasst auch größere Baumbestände und Deiche außerhalb des bebauten Stadtgebietes.
Wälder und Jagdrecht in Bremen
Auch das Jagdrecht hierzulande lässt das Töten eines freilaufenden Hundes durch einen Jäger zu. Deshalb sollten Hundebesitzer ihren Vierbeiner gut im Auge behalten. Im Gegensatz zu anderen Jagdverordnungen beinhaltet das bremische Jagdrecht keine Klausel, welche das Töten eines Hundes nur dann erlaubt, wenn dieser wildert.
Hamburg
Außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums bzw. außerhalb der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, ist ein in Hamburg beheimateter Hund an der Leine zu führen. Ausnahmen können im eingefriedeten Eigentum dritter bestehen, sofern der Eigentümer oder das Hausrecht den Freilauf des Tiers gestattet. Die Länge der Leine wird in Hamburg auf zwei Meter begrenzt:
- Für Hunde, die bereits mehrfach Menschen oder Tiere verfolgt, anhaltend angebellt oder sie sonst erheblich belästigt haben.
- Für läufige Hündinnen.
- In Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen oder anderen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr.
- Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen und Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen.
- In unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Wo sind Hunde verboten?
Ein generelles Hundeverbot spricht die Stadt an Veranstaltungsorten, auf Märkten und bei Volksfesten aus. Außerdem dürfen Hunde in öffentliche Grünanlagen sowie an Erholungsorte nicht mitgenommen werden. Dazu zählen auch Spielplätze, Rasenflächen, Wiesenflächen oder Blumengärten. Auch im Naturschutzgebiet Auenland Norderelbe und in anderen hamburgischen Walderholungsgebieten gibt es für Vierbeiner keinen Eintritt.
Wälder und Jagdrecht in Hamburg
Außerhalb von Hundefreilaufzonen müssen Hunde auch in Hamburgs Wäldern an einer Leine geführt werden. Im Falle eines Verstoßes droht nicht nur ein Bußgeld: Denn auch in Hamburg sieht das Jagdrecht vor, dass freilaufende Hunde oder Hunde in Fanggeräten getötet werden dürfen .
Auslaufzonen und Versicherung
Mehr Infos zu Hundeauslaufzonen in Hamburg finden Sie hier. In Hamburg muss Ihr Hund haftpflichtversichert sein. Mehr dazu im Abschnitt „In diesen Bundesländern besteht Versicherungspflicht„.
Hessen
Das Bundesland Hessen sieht, wie andere Bundesländer auch, eine Leinenpflicht vor. Diese sollte hierzulande durchaus ernst genommen werden. Denn neben Geldbußen in Höhe von bis zu 5.000 Euro droht der Gesetzgeber auch mit der Entziehung des Hundes. Zu beachten ist die Leinenpflicht:
- Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
- In Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Es können je nach Gemeinde allerdings auch gesonderte Regelungen gelten.
Wälder und Jagdrecht in Hessen
In Hessens Wäldern gilt prinzipiell kein genereller Leinenzwang. Es sollte allerdings stets auf den Vierbeiner geachtet werden, denn ein hessischer Jäger ist berechtigt auf einen Hund zu schießen. Dieses Recht gilt dann, wenn dieser Wild im Wald bedroht. Glücklicherweise wird diese Berechtigung in Hessen stark reglementiert. Der Jagdtreibende muss vorher nämlich mit allen möglichen Mitteln und Wegen versuchen, den Hund davon abzuhalten, dem Wild nachzustellen. Dabei ist die Tötung des Tieres erst als letztes mögliches Mittel zu betrachten. Sollte ein Hundebesitzer nachweisen, dass ein Jäger fälschlicherweise einen Hund getötet hat, so kann dieser Schadensersatz verlangen.
Mecklenburg-Vorpommern
Ein Hund ist in Mecklenburg-Vorpommern außerhalb des befriedeten Besitztums zu beaufsichtigen. Ein Leinenzwang gilt dort:
- Bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen und Orten mit großen Menschenansammlungen.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln, Verkaufsstätten oder Tiergärten.
Wälder und Jagdrecht in Mecklenburg-Vorpommern
Eine Anleinpflicht gilt außerdem in den Wäldern des Bundeslandes. Es drohen bei Zuwiderhandlung bis zu 7.500 Euro Strafe. Wird man mehrfach erwischt, droht außerdem die Entziehung des Hundes. Weiterhin gilt, wie beispielsweise in Hamburg auch, das Tötungsrecht für wildernde Hunde. Dieses Recht befugt einen Jäger, einen freilaufenden Hund, welcher nicht beaufsichtigt wird, zu töten. Fragwürdig ist auch die Regelung, dass Hunde in Fanggeräten getötet werden dürfen.
Niedersachsen
Ein Leinenzwang besteht in Niedersachsen vor allem während der Brut- und Setzzeit. Die Brut- und Setzzeit beginnt in Niedersachsen am 01. April und endet am 15. Juli. Der Gesetzgeber schützt so Jungtiere und brütende Vögel. Zu beachten ist die Regelung auf Waldflächen und im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, Wegen und Gewässern.
Der Gesetzgeber geht in Niedersachsen sogar so weit, dass badende Hunde angeleint werden müssen. Allerdings gibt es von den Gemeinden speziell ausgewiesene Badestellen, an denen Hunde „frei“ baden können. Vielerorts sind auch Hundeauslaufflächen vorhanden, allerdings ist auch hier zu beachten, dass diese nicht zwangsläufig während der Brut- und Setzzeit für den Auslauf freigegeben sind. Hundeauslaufflächen in Hannover finden Sie hier.
Wo gilt kein Leinenzwang?
Der Leinenzwang gilt nicht bei nicht zur freien Landschaft gehörenden Flächen: Dies sind Wege und Straßen im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes und des Niedersächsischen Straßengesetzes. Dazu gehören:
- Kreis-, Gemeinde-, Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen.
- Offizielle Parkplätze, Rad- und Gehwege.
- Gebäude, Hofflächen und Gärten.
Wälder und Jagdrecht in Niedersachsen
In Wäldern ist allerdings auch außerhalb der Brutzeit auf den Vierbeiner zu achten. Denn ein Jäger ist in Niedersachsen dazu befugt, einen wildernden Hund zu erschießen. Dabei ist ein wildernder Hund ein Hund, welcher das Wild im Wald in jeglicher Form bedroht. Zwar muss der Hund erkennbar nicht unter Einfluss seines Halters stehen, dennoch ist Vorsicht angebracht. Behalten Sie ihren Hund stets im Auge.
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflicht gesetzlich verpflichtend. Mehr dazu im Abschnitt „In diesen Bundesländern besteht Versicherungspflicht“ .
Nordrhein-Westfalen
Hunde müssen in Nordrhein-Westfalen an einer “zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine” geführt werden. Dies regelt in NRW das Landeshundegesetz, kurz LHundG. Zu berücksichtigen ist diese Regelung:
- In Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen, sowie in anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr.
- In der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich der Kinderspielplätze.
- Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
- In öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Ausgewachsene Hunde sind in NRW generell außerhalb eines befriedeten Besitztums, innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an einer Leine zu führen.
Definition: Ausgewachsener Hund
Als ausgewachsener Hund gilt ein Hund, der entweder ein Gewicht von 20 Kilogramm oder eine Widerristhöhe von 40 Zentimeter erreicht hat. Der Widerrist ist bei einem vierbeinigen Säugetier der erhöhte Übergang zwischen Rücken und Hals, also ist im Grunde die Schulterhöhe gemeint.
Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen
Laut Jagdrecht darf ein Jäger einen Hund in NRW dann erschießen, wenn dieser erkennbar dem Wild im Wald nachstellt. Bedingung ist allerdings, dass der Hund in der Lage sein muss, das Wild zu verletzen oder zu töten. Der Jagdtreibende muss vorher einen Fangversuch unternehmen, solang dieser ihm zumutbar bzw. dieser erfolgversprechend ist. Glücklicherweise liegt die Beweislast beim Jagdtreibenden und nicht beim Hundebesitzer – Damit Sie Ärger aus dem Weg gehen, lassen Sie Ihren Hund im Zweifelsfall an der Leine.
Rheinland-Pfalz
In der Pfalz gilt generell, selbst in Wäldern, keine Leinenpflicht. Natürlich können auch in Rheinland-Pfalz einzelne Gemeinden Sonderregelungen festlegen. So hat beispielsweise die Stadt Ludwigshafen festgelegt, dass Hunde auf öffentlichen Wegen, Straßen und Grünanlagen anzuleinen sind. Auch in Naturschutzgebieten gelten häufig gesonderte Bestimmungen. Der Hundehalter muss sein Tier beispielsweise im Naturschutzgebiet “Untere Nahe” an die Leine nehmen.
Jagdrecht in Rheinland-Pfalz
Auch das pfälzische Jagdrecht ist in Bezug auf Hunde etwas milder gestimmt als vergleichbare Rechtsgrundlagen in anderen Bundesländern. In einer Infobroschüre der Landesregierung heißt es: „Der Hund muss sicher auf Pfiff oder Zuruf gehorchen und zu Ihnen kommen, und er darf beim Freilauf keine Wildtiere aufspüren oder ihnen nachstellen, denn dadurch würde er wildern“.
Hunde, die sich hierzulande nur vorübergehend der Einwirkung ihres Herrchens entziehen beziehungsweise sich offensichtlich verirrt haben, dürfen hier ausdrücklich nicht getötet werden. Allerdings droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, falls der Besitzer seinen Hund nicht unter Kontrolle bringen kann.
Saarland
Im Saarland sieht die Landesregierung eine allgemeine Leinenpflicht in folgenden Situationen vor:
- Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
- In Gaststättenbetrieben, in Einkaufszentren, in Fußgängerzonen und in Haupteinkaufsbereichen.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln.
Leinenpflicht während der Brutzeit
In Saarlands Wäldern gilt keine generelle Leinenpflicht, ausgenommen ist hierbei jedoch die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Diese beginnt am 1. März und endet am 30. Juni. Wer in dieser Zeit seinen Hund frei laufen lässt, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Jagdrecht im Saarland
Hundehalter können im Saarland übrigens aufatmen. Denn hierzulande sieht das Jagdrecht keine Tötung eines freilaufenden Hundes vor. Allerdings kann die Polizei „in begründeten Ausnahmefällen“ dem Jagdtreibenden anordnen, dass er „die erforderlichen Maßnahmen trifft“, um einen permanent wildernden Hund vom Wildern abzuhalten. Dies sollte Sie in der Regel jedoch nicht betreffen. Leinen Sie Ihren Hund in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit an, um Ärger mit den Behörden zu vermeiden und die Tiere im Wald zu schützen.
Sachsen
In Sachsen gibt der Gesetzgeber Hundehaltern keine generelle Anleinpflicht vor. Jedoch haben viele Gemeinden, wie anderenorts auch, eigene Vorschriften veranlasst. So sehen die bevölkerungsstärksten Städte Dresden und Leipzig folgende Regelungen vor:
Leipzig
Die Stadt Leipzig hat festgelegt, dass Hunde in allen öffentlichen Anlagen, Parks und Grünflächen nicht frei laufen gelassen werden dürfen. Man sollte sich in Leipzig besser an diese Regelungen halten, denn das Ordnungsamt führt dort gerne stichprobenartig Kontrollen durch. Wer seinen Hund in der Stadt gerne frei laufen lassen möchte, geht auf eine der circa 50 Freilaufwiesen, welche im Stadtgebiet verteilt sind.
Dresden
In Dresden gelten ähnliche Bestimmungen wie in Leipzig. Auch hier gilt eine stadtweite Leinenpflicht für die Vierbeiner. Auf den Elbwiesen und anderen mit Schildern ausgezeichneten Flächen können Hunde auch hier ihren Freilauf bekommen.
Jagdrecht in Sachsen
In Jagdgebieten sollten Hundebesitzer auf ihre neugierigen Hunde Acht geben. Denn ein Hund, der nicht unter Kontrolle ist und dem Wild nachstellt, wird mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro bestraft. Zum Glück darf ein Hund, wie in anderen Bundesländern, nicht ohne behördliche Genehmigung getötet werden. Eine Geldstrafe ist dennoch ein Ärgernis, dem man lieber aus dem Weg geht. Um diese Genehmigung zu bekommen, muss der Jagdtreibende übrigens nachweisen, dass der wildernde Hund die Tiere im Jagdgebiet nicht nur vorübergehend beunruhigt, Sie als Hundebesitzer brauchen in der Regel also nichts fürchten. Stellen Sie stets sicher, dass ihr Hund Ihnen auf Zuruf gehorcht.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt besteht generell kein Leinenzwang. Allerdings haben auch hier einige Städte Sonderverordnungen veranlasst. So ist in der Stadt Magdeburg ein Hund im gesamten Stadtgebiet an der Leine zu führen. Anders sieht es beispielsweise in der Stadt Dessau, Roßlau aus. Dort verzichtet man auf zusätzliche Regelungen, weshalb hier nur das Landesrecht greift.
Leinenpflicht in Brut- und Setzzeit
Eine Ausnahme, in der Hunde doch an der Leine geführt werden müssen, besteht in der Brut- und Setzzeit. Diese beginnt am 1. März und endet am 15. Juli. Wer in diesem Zeitraum seinen Hund in Feld oder Wald einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt frei laufen lässt, riskiert eine Strafzahlung in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Jagdrecht in Sachsen-Anhalt
Hunde, welche sich in einem Jagdgebiet nicht im Einwirkungsbereich des Herrchens befinden, dürfen laut lokalem Jagdrecht getötet werden. In Sachsen-Anhalt darf ein Hund auch erschossen werden, wenn er nicht wildert. Deshalb sollten Hundebesitzer ihren Vierbeiner unbedingt im Auge behalten.
In Sachsen-Anhalt müssen Sie ihren Hund laut Gesetz haftpflichtversichern. Mehr dazu im Abschnitt „In diesen Bundesländern besteht Versicherungspflicht“ .
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind Hunde an einer Leine zu führen, welche das permanente Einwirken auf den Hund gewährleistet:
- In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr.
- Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
- In der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen (mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete).
- Bei Mehrfamilienhäusern auf dem gesamten Grundstück und im Gebäude mit Ausnahme der nicht dem Gemeingebrauch unterliegenden selbstgenutzten Räume oder Flächen – Im Grunde außerhalb der Wohnung.
- In öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln.
- In Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen.
- Auf Friedhöfen.
- Auf Märkten und in Messen.
Hält sich ein Hundebesitzer nicht an die Leinenpflicht, so droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Schleswig-Holstein ist übrigens das einzige Bundesland, in welchem ein Hund und eine zugehörige Person von der Anleinpflicht befreit werden können. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Hund krank ist und ihm deshalb das Laufen an der Leine nicht zugemutet werden kann. Um eine solche Genehmigung zu bekommen, muss den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt werden, dass das Interesse der Allgemeinheit an einer Anleinpflicht nicht überwiegt.
Hundeverbote
In der Zeit zwischen dem 1. April und dem 30. September gilt aus Naturschutzgründen ein Hundeverbot an Stränden, davon ausgenommen sind ausgewiesene Hundestrände. Ein generelles Hundeverbot gilt außerdem:
- In Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern.
- In Theatern, Lichtspielhäusern, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräumen.
- In Badeanstalten, auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen.
Wer seinen Hund in Schleswig-Holstein innerhalb einer Ortschaft ausführt, sollte wissen, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist „alle Verunreinigungen“, welche dieser verursacht, unverzüglich zu beseitigen.
Wälder und Jagdrecht in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holsteins Wäldern gilt übrigens auch ein Leinenzwang. Sollte ein Hund im Wald frei laufen, drohen dem Besitzer bis zu 5.000 Euro Strafe. Aber nicht nur deshalb ist Vorsicht geboten. Denn ein Jäger darf einen wildernden Hund erschießen. Ein Hund gilt dann als wildernd, wenn er erkennbar Tiere im Wald verfolgt oder diese sogar reißt – Kaufen Sie sich hierzulande am besten eine Laufleine, um dem Vierbeiner im Wald Freilauf zu geben.
Versicherungspflicht
Beachten Sie in Schleswig-Holstein, dass Ihr Hund nach Gesetz eine Haftpflichtversicherung braucht. Mehr dazu im Abschnitt „In diesen Bundesländern besteht Versicherungspflicht„.
Thüringen
In Thüringen gibt der Gesetzgeber keine generelle Leinenpflicht vor. Dennoch können Gemeinden, wie im Rest der BRD auch, vereinzelt Sonderregelungen beschließen. So hat die Landeshauptstadt Erfurt beispielsweise eine Anleinpflicht beschlossen:
- Auf Straßen, in öffentlichen Anlagen und Fußgängerzonen.
- Auf Volksfesten, bei Sportveranstaltungen, Märkten und bei sonstigen öffentlichen Veranstaltungen mit hohem Publikumsverkehr.
Wälder und Jagdrecht in Thüringen
In den Wäldern Thüringens gilt übrigens auch eine generelle Leinenpflicht. Gut zu wissen ist auch, dass ein Jäger einen Hund abschießen darf, sofern dieser sich erkennbar nicht nur vorübergehend der Aufsicht seines Halters entzogen hat. Tierschützer und Hundefreunde stellen mit Sicherheit zurecht die Regelung infrage, dass Hunde, welche sich in Fallen gefangen haben, nach Jagdrecht getötet werden dürfen. Der Besitzer des Tiers kann in Thüringen Schadensersatz verlangen, wenn ein Jäger nicht rechtmäßig gehandelt hat.
In diesen Bundesländern besteht Versicherungspflicht
In folgenden Bundesländern sind Hundehalter gesetzlich dazu verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
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Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
Häufige Fragen und Antworten zum Leinenzwang
Was bedeutet die Leinenpflicht für mich als Hundebesitzer?
Die Leinenpflicht besagt, wann Sie als Hundehalter Ihren Hund an der Leine zu führen haben. Dabei werden vom Gesetzgeber je nach Bundesland verschiedene Kriterien angesetzt. Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dabei droht je nach Härte des Verstoßes und nach Bundesland ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Einige Länder entziehen bei schwerwiegenden Verstößen sogar den Hund.
Wer legt die Leinenpflicht fest?
In der Bundesrepublik Deutschland gilt bundesweit das Hundeverbindungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz. Dieses Gesetz regelt, welche Hunderassen Sie in Deutschland halten dürfen und welche Strafen bei Verstößen anfallen. Andere Richtlinien für Hundebesitzer obliegen den Ländern und sind somit nicht einheitlich geregelt. Unter die nicht einheitlich geregelten Paragrafen fällt auch das Gesetz zur Gefahrenabwehr. Dieses regelt häufig die Anleinpflicht, anderenorts gibt es teilweise auch ein Landeshundegesetz oder kurz LHundG. Zusätzlich haben Gemeinden in Deutschland in der Regel das Recht, gesondert Verordnungen zu veranlassen. Fragen Sie im Zweifelsfall in Ihrer Gemeinde nach.
Wann besteht eine Leinenpflicht für Hunde?
Wann genau eine Leinenpflicht besteht, lässt sich durch die vielen spezifischen Verordnungen nicht pauschal beantworten. In einigen Bundesländern müssen Hunde selbst in Grünanlagen, wie Parks, an der Leine geführt werden. Andere Länder verzichten mit Ausnahme der Brut- und Setzzeit komplett auf eine Leinenpflicht. Dabei besteht auch im Umfang der Regulierung ein großer Unterschied, da einige Länder sogar die Länge der Leine regulieren. In Schleswig-Holstein ist es sogar möglich, seinen Hund von der Leinenpflicht in Ausnahmefällen befreien zu lassen.
Warum gibt es eine Leinenpflicht?
Der Leinenzwang wurde von vielen Bundesländern eingeführt, damit die allgemeine Bevölkerung, insbesondere Kinder, vor aggressiven Hunden geschützt werden. Eine allgemein gültige Stellungnahme gibt es dazu nicht. Jedoch lässt sich dies gut aus den getroffenen Regelungen ableiten. So sind vielerorts Hunde in der Nähe von Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen an einer kurzen Leine zu führen, welche nicht länger als zwei Meter sein darf.
Einige Bundesländer veranlassen in Naturschutzgebieten, an Badestellen oder auf Märkten ein generelles Hundeverbot. Das Aussprechen dieses Verbots hat vermutlich den Zweck, Belästigungen durch Hunde in schwierigen Situationen vorzubeugen. Natürlich stößt ein solches Hundeverbot bei Tierliebhabern nicht immer auf Zuspruch.