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Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Hamburg

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In Hamburg ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Jede Hunderhalterin und jeder Hundebesitzer muss eine Haftpflicht für seinen Vierbeiner abschließen. Zu den Kosten der Versicherung kommt die jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach Rasse der Hunde richtet.

Hundesteuer in Hamburg

In Hamburg ist das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz zuständig für die Festsetzung der Hundesteuer. Die Hundesteuer beträgt 90,00 Euro pro Jahr. Wer einen gefährlichen Hund hat, muss 600,00 Euro pro Jahr an Steuern zahlen (Quelle).

Hundesteuer in…Hamburg
Jeder Hund90 Euro
Jeder Kampfhund600 Euro

Gefährliche Hunde in Hamburg

Wie in den meisten Bundesländern, gelten auch in Hamburg besondere Regelungen für gefährliche Hunde und deren Haltung. In Hamburg ist des Halten gefährlicher Hunde laut Paragraph 14 „grundsätzlich verboten“. Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis muss (anders als in anderen Bundesländern) vor Beginn der Haltung beantragt werden.

Hamburger Hundegesetz

Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde erteilt zu bekommen, regelt das Hamburger Hundegesetz in Paragraph 15:

„(1) Die Erlaubnis darf auf Antrag nur erteilt werden, wenn

  1. keine Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum Dritter entgegenstehen,
  2. keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters (§ 16) bestehen und
  3. die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass:
  • ein besonderes Interesse an der Haltung des gefährlichen Hundes besteht,
  • der Hund operativ kastriert ist,
  • eine Haftpflichtversicherung gemäß § 12 besteht,
  • der Hund fälschungssicher gekennzeichnet ist (§ 6) und
  • sie bzw. er mit dem Hund eine geeignete und von der zuständigen Behörde anerkannte Hundeschule besucht hat […].“

Gefährliche Hunde

Folgende Hundetypen gelten hier prinzipiell als gefährlich:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Kreuzungen mit diesen Rassen

Darüber hinaus gibt es eine Liste mit Hunden, die ebenfalls als gefährlich angesehen werden. Diese können jedoch von diesem Status freigestellt werden, wenn sie einen Wesenstest bestehen.

  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Sogenannte Kampfhunde müssen, sobald sie die eigene Wohnung oder den eingefriedeten Bereich verlassen, einen Maulkorb tragen und angeleint sein. Leine und Halsband beziehungsweise Brustgeschirr müssen geeignet und reißfest sein.


Hundehaftpflichtversicherung in Hamburg

Die Verpflichtung für Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner abzuschließen, ist im Hundegesetz unter Paragraph 12 Absatz 1 geregelt:

Regelung im Hundegesetz

[…] Die Halterin oder der Halter eines Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 500 Euro zur Deckung der durch den Hund verursachten Schäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Million Euro für Personen- und sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens die Haftung des Tierhalters nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches umfassen. […]

Kosten einer Hundehaftpflicht

Die Kosten einer guten Haftpflichtversicherung für Hunde bleiben auch 2024 überschaubar. Je nachdem, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wird, kostet eine Hundehaftpflicht zwischen fünf und zwölf Euro im Monat. Im Hamburger Hundegesetz sind die Mindestanforderungen an die Haftpflicht genau beschrieben. Die verlangte Mindestversicherungssumme von einer Million Euro ist üblich und sollte den Hundehalter vor keine Probleme stellen. Besitzer eines Listenhundes sollten darauf achten, dass sie sich einen Versicherer suchen, der für einen gefährlichen Hund keinen Aufschlag verlangt und es keine versteckten Ausschlüsse gibt.


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Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Hamburg

In Hamburg gilt grundsätzlich Anleinpflicht für Hunde. Allerdings kann man unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht beantragen. Die Leinenpflicht entfällt in den 120 Freilaufflächen, die von den Bezirken eingerichtet wurden. Darüber hinaus gibt es freigegebene Wege, Pfade und Rasenflächen in Grün- und Erholungsanlagen, auf denen sich sogenannte „gehorsamsgeprüfte Hunde“ ohne Leine bewegen dürfen. Den Nachweis über die bestandene Gehorsamsprüfung muss der Hundehalter bei sich tragen. Einen Überblick über die freigegebenen Wege und die Hundeauslaufzonen, sowie Informationen zum Jagdrecht finden Sie hier.

Maulkorbzwang für gefährliche Hunde

Die Pflicht einen Maulkorb zu tragen, gilt in Hamburg nur für gefährliche Hunde. Der Maulkorb muss angelegt werden, wenn sich der Hund außerhalb seines eingefriedeten Bereichs befindet bzw. in Mehrfamilienhäusern, sobald die eigene Wohnung verlassen wird. Es besteht allerdings eine Ausnahmeregelung für Welpen und Junghunde. Diese brauchen erst ab einem Alter von 9 Monaten einen Beißkorb.


Höhe der Hundesteuer

BundeslandErster HundZweiter HundWeitere Hunde
Baden-Württemberg108 Euro216 Euro 216 Euro
Hessen 180 Euro 180 Euro 180 Euro
Nordrhein-Westfalen 96 Euro 150 Euro 180 Euro
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