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Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

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Das Hundegesetz für Nordrhein-Westfalen unterscheidet nicht nur zwischen gefährlichen und ungefährlichen Hunden, sondern hat auch spezielle Regelungen für kleine und große Hunde. Hundebesitzer, die einen gefährlichen Hund oder einen großen Hund halten, müssen eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Allen anderen Hundehaltern stellt es das Bundesland Nordrhein-Westfalen frei, eine Haftpflicht für ihren Vierbeiner abzuschließen.

Steuerpflichtig sind hingegen alle Hundehalter, wenn sie mindestens einen Hund besitzen. Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben.

Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen

Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

Steuerpflichtig sind in Nordrhein-Westfalen alle Hundehalter. Es gibt in Deutschland nur wenige Gemeinden, die keine Hundesteuer erheben. Allerdings bezahlen Besitzer von gefährlichen Hunden meist einen höheren Steuersatz. Auch wer mehr als einen Hund besitzt, muss mit einem erhöhten Steuersatz rechnen.

Hundesteuer in…DüsseldorfBielefeldBonn
Erster Hund96 Euro144 Euro162 Euro
Zweiter Hund150 Euro
(je Tier)
156 Euro
(je Tier)
210 Euro
(je Tier)
Jeder weitere Hund180 Euro
(je Tier)
168 Euro
(je Tier)
264 Euro
(je Tier)
Erster Kampfhund600 EuroKeine Angabe840 Euro
Zweiter Kampfhund900 Euro
(je Tier)
Keine Angabe1.140 Euro
(je Tier)
Jeder weitere Kampfhund1.200 Euro
(je Tier)
Keine Angabe1.140 Euro
(je Tier)

Hundesteuer in Düsseldorf

  • 96 Euro für den ersten Hund
  • 150 Euro für zwei Hunde (je Tier)
  • 180 Euro für drei oder mehr Hunde (je Tier)
  • 600 Euro für einen Kampfhund
  • 900 Euro für zwei Kampfhunde (je Tier)
  • 1.200 Euro für drei oder mehr Kampfhunde (je Tier)

Es gibt in Düsseldorf diverse Möglichkeiten Steuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen zu erhalten. Davon ausgenommen sind Kampfhunde. Jedoch kann sich die zu zahlende Hundesteuer für Kampfhunde reduzieren, wenn sie mit einem oder mehreren ungefährlichen Hunden zusammen gehalten werden.

Regeln für Hunde in Düsseldorf

In Düsseldorf müssen Hunde generell in Grünanlagen, Freizeitanlagen und Wäldern angeleint werden. Auf gekennzeichneten Hundeauslaufplätzen entfällt die Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen aber auch dort einen Beißkorb tragen.

Hundesteuer in Bielefeld

Die Hundesteuersatzung in Bielefeld wurde zum 1. Januar 2017 geändert. Im Zuge der Anderungen wurden auch die Stuersätze erhöht.

  • 144 Euro für den ersten Hund
  • 156 Euro für zwei Hunde (je Tier)
  • 168 Euro für drei oder mehr Hunde (je Tier)

Regeln für Hunde in Bielefeld

Bielefeld orientiert bei den Verordnungen zu Maulkorb und Leine stark am Landeshundegesetz für Nordrhein-Westfalen. Die im Stadtgebiet bereit gestellten Hundeauslaufgebiete, dürfen nur von kleinen und großen Hunden genutzt werden. Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde dürfen die Hundeauslaufgebiete nur nutzen, wenn sie vom Leinenzwang befreit sind.

Hundesteuer in Bonn

  • 162 Euro für den ersten Hund
  • 210 Euro für zwei Hunde (je Tier)
  • 264 Euro für drei oder mehr Hunde (je Tier)
  • 840 Euro für einen Kampfhund
  • 1.140 Euro für zwei oder mehr Kampfhunde (je Tier)

Für die Haltung eines „Sozialhundes“ oder eines Rettungshundes gelten in Bonn günstigere Steuersätze.

Regeln für Hunde in Bonn

Die Stadt Bonn hat fünf Hundefreilaufflächen eingerichtet, auf denen die Leinenpflicht aufgehoben ist. Beim Verlassen der Flächen muss der Hund wieder angeleint werden. Außerdem bleibt die Maulkorbpflicht auch auf den Freilaufflächen bestehen.


Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalens Hundegesetz enthält bereits eine umfangreiche Auflistung von Bereichen, in denen alle Hunde angeleint werden müssen. Laut Paragraph 2 Absatz 2 sind Hunde, an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen:

1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,

4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Maulkorbpflicht besteht nur für gefährliche Hunde und für Hunde bestimmter Rassen. Diese müssen außerhalb eines befriedeten Besitztums und in Mehrfamilienhäusern (außerhalb der Wohnung) stets einen Maulkorb tragen. Die Maulkorbpflicht beginnt, sobald der Hund älter als sechs Monate ist.

Sonderregelungen für Hunde in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es anders als in den meisten anderen Bundesländern nicht nur Sonderregelungen für gefährliche Hunde (§ 3), sondern auch für Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und für große Hunde (§ 11).

Auszug aus dem Gesetzestext des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen

§ 3 Gefährliche Hunde
(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.

(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind

1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,

2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,

3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,

4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,

5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,

6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.

Die Feststellung, ob ein Hund gefährlich ist, nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.

Regelungen für große Hunde

Große Hunde sind laut Gesetz, solche mit einer Widerristhöhe (im ausgewachsenen Zustand) von mindestens 40 cm beziehungsweise solche, die mindestens 20 kg wiegen. Diese Vierbeiner müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden. Des Weiteren müssen Halter von großen Hunden die nötige Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und nachweisen.

Erlaubnispflichtige Hunde

Wer einen gefährlichen Hund bezeihungsweise einen Hund bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, sowie deren Kreuzungen) halten möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen bestimmte Nachweise erbracht werden:

  • Der Hundehalter muss mindestens 18 Jahre alt sein,
  • Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen,
  • den Hund sicher an der Leine führen können,
  • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen,
  • und die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes nachweisen.

Hundehaftpflichtversicherung in Nordrhein-Westfalen

Hundebesitzer, die in Nordrhein-Westfalen einen gefährlichen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen großen Hund halten, müssen für ihre Vierbeiner eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Für Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde muss die Hundehaftpflicht zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abgeschlossen und aufrechterhalten werden.


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Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung

Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung halten sich in Grenzen. Selbst für gefährliche und sogenannte Kampfhunde erhält man eine leistungsstarke Haftpflicht bereits für einen monatlichen Beitrag von fünf bis acht Euro. Vereinbart man eine Selbstbeteiligung, sinken die Versicherungsbeiträge nochmal.

Nicht nur aufgrund der geringen Kosten lohnt sich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für alle Hundehalter. Denn auch ungefährliche und kleine Hunde können Schäden verursachen, deren Begleichung teuer werden kann. In solchen Fällen springt die Haftpflichtversicherung des Hundes ein. Denn egal wie klein ein Hund ist, die Haftpflichtversicherung des Halters haftet nicht für Schäden, die ein Hund verursacht hat.


Höhe der Hundesteuer

BundeslandErster HundZweiter HundWeitere Hunde
Berlin 120 Euro 180 Euro 180 Euro
Niedersachsen 150 Euro 276 Euro 276 Euro
Thüringen 108 Euro 132 Euro 156 Euro
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