Wie in den meisten Bundesländern besteht auch in Rheinland-Pfalz nur für Besitzer von gefährlichen Hunden die Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Auch die Haltung von gefährlichen und Listenhunden ist an bestimmte Vorschriften gebunden, die Hundehalter in Rheinland-Pfalz einhalten müssen. Hundesteuern hingegen müssen alle Hundebesitzer zahlen. Da die Hundesteuer in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt, unterscheiden sich die Steuersätze zum Teil stark. Die Haltung von gefährlichen Hunden wird nur teilweise gesondert besteuert.
Hundesteuer in Rheinland-Pfalz
Die Hundesteuer ist eine sogenannte Aufwandssteuer und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen und Städte. Diese können sowohl die Höhe als auch die Staffelung nach Anzahl oder Rasse der Tiere selbständig festlegen. Aus diesem Grund können sich die Steuersätze selbst zwischen benachbarten Gemeinden stark unterscheiden.
Hundesteuer in… | Mainz | Kaiserslautern | Koblenz |
Erster Hund | 186 Euro | 102 Euro | 108 Euro |
Zweiter Hund | 216 Euro | 150 Euro | 144 Euro |
Jeder weitere Hund | 216 Euro | 198 Euro | 192 Euro |
Jeder Kampfhund | 600 Euro | Keine Angabe | 700 Euro |
Hundesteuer in Mainz
- 186 Euro für den ersten Hund
- 216 Euro für jeden weiteren Hund
- 600 Euro für jeden gefährlichen Hund
Hunde in Mainz
In Mainz gilt Leinenpflicht für Hunde in in öffentlichen Anlagen, im Bereich der Fußgängerzonen, in bestimmten Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie aufgrund von Rechtsverordnungen des Umweltamtes.
Hundesteuer in Kaiserslautern
- 102 Euro für den ersten Hund
- 150 Euro für den Zweithund
- 198 Euro für jeden weiteren Hund
Hunde in Kaiserslautern
Bis auf gekennzeichnete Blindenhunde, müssen in Kaiserslautern alle Hunde außerhalb bebauter Ortslagen angeleint werden, sobald sich andere Personen nähern. Innerhalb bebauter Ortslagen gilt stets Leinenpflicht.
Hundesteuer in Koblenz
- 108 € Euro für den ersten Hund
- 144 Euro für den zweiten Hund
- 192 Euro für jeden weiteren Hund
- 700 Euro für jeden gefährlichen Hund
Hunde in Koblenz
In Koblenz ist es in öffentlichen Anlagen verboten, Hunde auf Kinderspielplätze, Sportanlagen, Bolzplätze, Liegewiesen oder Grillplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen. Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen und in öffentlichen Anlagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Rheinland-Pfalz
Das Bundesland Rheinland-Pfalz macht keine Vorgaben zum Halten und Führen von Hunden, bei denen keine Gefährlichkeit vermutet wird. Das heißt, für ungefährliche Hunde gibt es weder eine Leinenpflicht noch einen Maulkorbzwang. Allerdings können die Gemeinden ergänzende Bestimmungen zu Leine und Maulkorb treffen. Vor allem Städte machen von dieser Möglichkeit Gebrauch und schränken die Leinen- und Maulkorbfreiheit zum Teil stark ein.
Gefährliche Hunde in Rheinland-Pfalz
Als gefährliche Hunde im Sinne des rheinland-pfälzischen Hundegesetzes gelten Hunde der folgenden Rassen (sogenannte Listenhunde):
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Hunde des Typs Pit Bull Terrier
- sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen.
Weitere Kriterien
Neben den genannten Hundetypen, gelten auch Hunde als gefährlich, wenn sie sich als bissig erwiesen haben, durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben (siehe Landesgesetz über gefährliche Hunde).
Haltung nur mit Erlaubnis
Für alle Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, gilt, dass ihre Haltung einer Erlaubnis bedarf. Eine solche Erlaubnis wird allerdings nur erteilt, wenn der Halter bestimmte Anforderungen erfüllt.
Hundehaftpflichtversicherung in Rheinland-Pfalz
Das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) schreibt Besitzern gefährlicher Hunde vor, dass sie für ihren Vierbeiner eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Die Hundehaftpflicht muss laut § 4 Absatz 2 mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro bei Personenschäden und 250.000 Euro bei sonstigen Schäden abgeschlossen werden. Alle wichtigen Informationen zur Hundehaftpflichtversicherung und Vergleiche der Tarife finden Sie hier.
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Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung
Im Bundesland Rheinland-Pfalz wird nur Haltern von gefährlichen Hunden der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicheurng vorgeschrieben. Doch auch Halter von ungefährlichen Hunden sollten eine solche Versicherung abschließen. Denn jeder Hund kann Schäden verursachen. In einem solchen Fall können auf den Halter Schadensersatzforderungen zukommen. Da eine Hundehaftpflicht bereits ab einem Monatsbeitrag von drei bis vier Euro abgeschlossen werden kann, lohnt sich diese Absicherung in jedem Fall.
Höhe der Hundesteuer
Bundesland | Erster Hund | Zweiter Hund | Weitere Hunde |
Brandenburg | 108 Euro | 144 Euro | 192 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 108 Euro | 200 Euro | 350 Euro |
Sachsen | 108 Euro | 144 Euro | 144 Euro |